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Bienenseuchen

Anzeige Bienenhaltung:
Gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder Imker spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Ein Meldeformular finden Sie hier:

Meldeformular Imker

   

 

Amerikanische Faulbrut im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

In der Stadt Neumarkt wurde in einem Imkerbetrieb die anzeigepflichtige Tierseuche “Amerikanische Faulbrut der Bienen“ durch das Veterinäramt amtlich festgestellt. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurde ein Sperrbezirk um den Ausbruchsort in Neumarkt festgelegt, innerhalb dessen weitere Vorkehrungen durch die Imker zu treffen sind. Diese Vorkehrungen sind in der Allgemeinverfügung enthalten, die mit dem Lageplan des Sperrbezirkes auf der Homepage des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. (www.landkreis-neumarkt.de) veröffentlicht sind.

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPF. vom 25.10.2023

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. vom 27.07.2023 
Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung;
Festlegung eines Sperrbezirkes zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Landkreis Neumarkt i.d.OPf.