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Arzneimittelgesetz

Am 1. April 2014 tritt die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Pflichten für Halter von Masttieren der Tierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute eingeführt.

Anfang des Jahres 2023 haben sich diverse Änderungen im Bereich des Arzneimittelrechts und beim Antibiotikaminimierungssystem ergeben.

Erstinformation zur 2023 geänderten Antibiotikadatenerfassung für Rinder- / Schweine-/ Geflügelhalt

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Rindern (PDF)

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Schweinen (PDF)

Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Geflügel (PDF)

 

  • Aktuelle Informationen,
  • Muster für Maßnahmenpläne,
  • Anleitungen für Meldungen in der HI-Tierdatenbank und
  • FAQs für Tierhalter und für Tierärzte

Finden Sie auf den Seiten des LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) unter

www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de