Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), die Ausweitung von Prüfpflichten (u.a. Bereiche Sicherheit und Integration) und zuletzt die stufenweise erfolgende Einführung elektronischer Kommunikations- und Datenaustauschsysteme mit umfangreichen Bearbeitungs- und Protokollierungsvorgaben haben in der Ausländerbehörde zu einem ganz erheblichen zeitlichen und arbeitsmäßigen Mehraufwand bei der Antragsbearbeitung geführt ( vgl. auch Informationen hierzu).
Die Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und auch dessen Aushändigung kann daher nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden. Diesbezügliche Vorsprachen ohne vereinbarten Termin müssen deshalb künftig regelmäßig unter Hinweis auf eine vorherige Terminvereinbarung abgewiesen werden.
Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung sind, je nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens, die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, und zwar
Zuständigkeitsbereich | Sachbearbeiter | Telefon | Zimmer | Sonstiges |
für Ausländer Buchstabe A - G | Herr Schnellbögl | 09181 470-291 | B 194 | |
für Ausländer Buchstabe H - M | Frau Federl | 09181 470-477 | B 195 | |
für Ausländer Buchstabe N - Z | Frau Bogner | 09181 470-148 | B 196 | |
für Flüchtlinge und andere humanitäre Aufenthalte |
Herr Distler Herr Reich |
09181 470-240 09181 470-478 |
B 072 B 090 |
|
für Werkvertragsarbeitnehmer | Frau König | 09181 470-290 | B 197 | nur Montag |
Bei sonstigen, eilbedürftigen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde bemüht, eine Bearbeitung auch weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen. Mit längeren Wartezeiten muss aber auch hier gerechnet werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und hoffen und wünschen, dass die bisher gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch weiterhin fortgesetzt wird.
Vielen Dank!
Ihr Team der Ausländerbehörde