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Kreistag

Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Kreises Neumarkt i.d.OPf. gewählt.

Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Kreisbürger. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.