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Kreisorgane – allgemein


Bilddarstellung wie wird gewähltDer Kreistag ist die politische Vertretung der Kreisbürger. Er besteht im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. aus 60 von der Kreisbürgern gewählten Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzenden. Der Kreistag berät und beschließt in allen wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises.

Zur Beschleunigung der Entscheidungsprozesse und um die Kreistagsmitglieder zu entlasten, werden Ausschüsse gebildet. Diese befassen sich insbesondere mit Spezialfragen, können diese vorberaten und womöglich schon abklären. Es sind dies: Kreisausschuss, Jugendhilfeausschuss, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss, Gesellschafts-, Kultur- und Sportausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Verwaltungsrat für das Kommunalunternehmen "Kliniken Neumarkt i.d.OPf.".

Der Kreistag kann, soweit dies vom Gesetz nicht verwehrt wird, den Ausschüssen die Kompetenz zur endgültigen Entscheidung übertragen. Je nachdem spricht man von beratenden oder beschließenden Ausschüssen. Unter diesen nimmt der Kreisausschuss eine wichtige Stellung ein. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt – wie alle anderen Ausschüsse auch – im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig. Daneben berät er diejenigen Entscheidungen vor, die der Kreistag zu treffen hat. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag und in den Ausschüssen und vollzieht die gefassten Beschlüsse. Daneben erledigt er in eigener Zuständigkeit laufende Angelegenheiten der Landkreisverwaltung. Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter. Er ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises und als Amtsvorstand Leiter des Landratsamtes.