Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
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Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Die aktuellen Informationen bezüglich der Beförderung in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die aktuellen Fahrpläne der Verstärkerbusse im Landkreis Neumarkt finden Sie hier.
Das 365-Euro-Ticket ist für das kommende Schuljahr 2020/2021 eingeführt. Da es hier noch viele Unklarheiten gibt, bitten wir Sie bei aufkommenden Fragen sich gerne an uns zu wenden. Wir versuchen, soweit es uns derzeit möglich ist, Ihre Fragen zu beantworten