Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Gewerbe, Gesundheit und Lebensmittelüberwachung

Neben Gewerbeangelegenheiten und dem Gaststättenrecht ist das Sachgebiet auch zuständig für die Lebensmittelüberwachung. Die Überwachung erfolgt nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicherzustellen (bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen).

Dabei werden Probenahmen und/oder Betriebskontrollen unangekündigt in Lebensmittelbetrieben (u.a. Metzgereien, Bäckereien, Gaststätten, Großküchen, Brauereien, Vereinsfesten und Märkten) durchgeführt.

Verbraucherbeschwerden in Bezug auf Lebensmittelhygiene werden hier entgegengenommen und bearbeitet.

Hier geht es zu unserer Abteilungsübersicht, inkl. Dienstleistungs- und Formularregister