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Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. Heimbewohner und Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens sowie
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Formblatt-Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die Anträge erhalten Sie im Landratsamt in der Wohngeldbehörde oder auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Wohngeldbehörde im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

Wohngeld: Informationen und Antrag

Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Wohngeldrechner

Bitte reichen Sie auf Grund der aktuellen Situation Ihre Anträge auf Wohngeld vorrangig per Post/Hausbriefkasten bzw. über die zuständige Gemeinde ein.
Reichen Sie bitte grundsätzlich keine Originalbelege, sondern Kopien ein.
Eingereichte Unterlagen und Nachweise werden, soweit erforderlich, datenschutzkonform eingescannt und nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist endgültig vernichtet.

Folgende Hausbriefkästen stehen zur Verfügung:

  • Wohngeldbehörde (2. Etage im Gebäude Neuer Markt), Nürnberger Straße 2, 92318 Neumarkt
    (Briefkasten im Erdgeschoß)
  • Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt
    (weißer Briefkasten Haupteingang)

Bitte beachten Sie, dass auf Grund erhöhten Antragskaufkommen aktuell im längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Sofern zur Berechnung Ihres Wohngeldantrages noch weitere Nachweise erforderlich sind, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Zuständigkeiten Wohngeld im Landratsamt:

Buchstaben A, B, C, D, O: Frau Frank
(errreichbar Montag - Freitag)

Buchstaben E, F, G, H, I, J, N, P: Frau Bähr
(erreichbar Montag - Freitag)

Buchstaben K, L, M, Q: Frau Vonderlind
(erreichbar Montag - Freitag vormittags)

Buchstaben R, S, T, U, Y, Z: Frau Feuerer
(erreichbar Montag - Freitag)

Buchstaben W, X: Frau Stepper
(erreichbar Montag - Mittwoch vormittags)

Buchstaben V: Frau Sapko
(erreichbar Montag - Freitag vormittags)

Zuständigkeit Mietzuschuss HeimbewohnerInnen:

Buchstaben A - F: Frau Stepper (erreichbar Montag - Mittwoch vormittags)

Buchstaben G-Z: Frau Sapko (erreichbar Montag - Freitag vormittags)

Bitte vereinbarn Sie bei erforderlichen persönlichen Vorsprachen immer einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin und halten Sie Termin in Ihrem eigenen Interesse pünktlich ein.