Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. Heimbewohner und Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Formblatt-Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die Anträge erhalten Sie im Landratsamt in der Wohngeldbehörde oder auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Wohngeldbehörde im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Informationen des Bundes zum Wohngeld
Broschüre “ Wohngeld 2016/2017 – Ratschläge und Hinweise
Zuständigkeiten im Landratsamt:
Buchstaben A - Kn: Frau Frank
Buchstaben Ko - M: Frau Regnath (erreichbar Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00Uhr)
Buchstaben N - Z: Herr Krekel
Zuständigkeit Mietzuschuss HeimbewohnerInnen:
Frau Regnath (erreichbar Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten!