Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt vom 01.04.2021
Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
Bekanntmachung über die Testpflicht von Beschäftigten der Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 der 12. BayIfSMV zur Bekämpfung der übertragbaren Coronaviruserkrankung COVID 19 bei einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. vom 01.04.2021, Az. 56-5304.7
Aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 5 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 224) geändert worden ist, macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bekannt:
- Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen (30.03.2021: 170,9, 31.03.2021: 162,0 und 01.04.2021: 148,6) überschritten.
- Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. tritt deshalb folgende Regelung in Kraft:
a. Testung der Beschäftigten
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 wird eine Testung der Beschäftigten in Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, angeordnet.
- Diese Bekanntmachung tritt am 01.04.2021 in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung vom 31.03.2021 außer Kraft.
Sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 100 liegt, wird das Unterschreiten dieses Wertes amtlich bekannt gemacht.
Hinweise:
- Der Wortlaut der 12. BayIfSMV kann im Internet unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ eingesehen werden.
- Die sonstigen Vorschriften der 12. BayIfSMV des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
Neumarkt i.d.OPf., 01.04.2021
Dünzkofer
Regierungsrat