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Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
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Von dem Verbot Abfälle zu verbrennen gibt es einige Ausnahmen. So dürfen unter bestimmten Voraussetzungen strohige Abfälle verbrannt werden. Für die Verbrennung von Altstroh ist außerdem eine Genehmigung erforderlich.