Ausfuhrkennzeichen für Gebrauchtfahrzeuge
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r
Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
Nachweis der Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
- ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.)
- Wenn für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt war, ist das Fahrzeug durch Vorführung bei der Zulassungsbehörde, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur oder bei einer anerkannten AU-Werkstatt zu identifizieren. Soweit vor der Zulassung eine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde, kann auf die Identifizierung verzichtet werden.
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Formular bzw.
Nachweis über entrichtete Kfz-Steuer
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss Formular
Gebühren:
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:
- 2,60 Euro KBA-Gebühr bei Halterwechsel
- 0,50 Euro KBA-Gebühr ohne Halterwechsel
- 10,20 Euro internationaler Zulassungsschein
- 13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
- 8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht)
- 15,30 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw.
- 15,30 Euro Erfassung der Fahrzeugtechnik
- 10,20 Euro Änderung der Fahrzeugtechnik
- 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel
- 5,00 Euro Feinstaubplakette