Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
(Stand: 09.05.2019)
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue oder BT) war in Deutschland von 2009 bis Dezember 2018 in Folge vorrausgegangener Zwangsimpfungen verschwunden. Übertragen wird sie durch kleine blutsaugende Insekten, den Gnitzen, die zumeist durch die Winde weitergetrieben werden und sich in ihrer Vermehrung nur durch schlechtes Wetter zeitweise ausbremsen lassen. BT ist nur auf Wiederkäuer und nicht auf den Menschen übertragbar!
Seit Dezember 2018 wurde das Virus mehrmals in Baden Württemberg festgestellt – zuletzt in Rems-Murr-Kreis. Infolgedessen kamen die 7 Gemeinden Berching, Mühlhausen, Sengenthal, Freystadt, Postbauer-Heng und Pyrbaum in diesen nach Osten erweiterten Sperrbezirk
![]() | Infolge der Änderungen, die am dem 18. Mai 2019 in Kraft treten, erfolgte eine Neufassung der Allgemeinverfügung am 16.05.2019 |
Dem folgenden Link können Sie die Ausbreitung in Bayern entnehmen:
Übersicht der Restriktionszone in Bayern
Impfungen und Untersuchungsergebnisse sind in die Hi-Tier-Datenbank einzupflegen.
Genauso besteht das grundsätzliche Verbot des Verbringens von Samen, Embryonen und Eizellen aus Sperrzonen
Wenn Sie außerhalb des Sperrgebietes liegen, haben Sie hinsichtlich innerdeutschen Verbringen und Blauzungenkrankheit keine Auflagen.
Wenn Sie innerhalb des Sperrgebietes liegen, sind die Verbringungsauflagen abhängig von dem Zielort.
Füllen Sie die folgende Tierhaltererklärung aus und schicken Sie diese per Fax Nr. 09181/470-6921 an das Veterinäramt Neumarkt i. d. Oberpfalz.
Tierhaltererklärung zur Verbringen innerhalb des Sperrgebietes
Können Sie dem nachfolgenden Link die neuesten Regelunge entnehmen. Hier gibt es auch Querverweise auf die entsprechenden Formulare der Tierhalter.
![]() | Blauzungenkrankheit (BT) – Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern aus BT-Sperrzonen in BT-Virus-freie Gebiete |