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FQA (Heimaufsicht)

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) wird häufig auch noch als „Heimaufsicht“ bezeichnet.

Beratung und Aufsicht von

  • stationären Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen
  • stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit Behinderung
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • betreute Wohngruppen

Die FQA überwacht bei unangemeldeten Besuchen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Im Mittelpunkt der Prüfungen steht dabei die Frage, ob die Bewohnerinnen und Bewohner gut versorgt, betreut und gepflegt werden.

Die FQA steht außerdem als Beschwerdestelle für alle Betroffenen zur Verfügung.

Zuständig dafür sind im Landratsamt:

Frau Juraschek (Kontakt)
Frau Fischer (Kontakt)
Herr Hiltl(Kontakt)