Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
Tote Tiere müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsrecht über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Bitte wenden Sie sich für die Entsorgung an den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung,
Wasingerweg 14, 94447 Plattling, Tel. 09931/91720, www.zts-betriebe.de
Die Tierkörperbeseitigungen sind entgeltpflichtig.
Die aktuelle Gebührensatzung ist der o.g. Homepage zu entnehmen.
Einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund oder Katze, dürfen auch auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht vergraben werden.
Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet.
Ansonsten kann das Tier auch bei der behandelnden Tierärztin oder beim behandelnden Tierarzt abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihr verstorbenes Haustier auf einen Tierfriedhof zu bringen, z.B.
Tierkrematorium &Tierfriedhof ANUBIS
91207 Lauf/Pegnitz
Telefon: 09123 / 18 35 00
Bitte erfragen Sie in diesen Fällen die jeweiligen Gebühren bei Ihrer Tierärztin, Ihrem Tierarzt oder dem Tierfriedhof.
Weitere Auskünfte zur Tierbeseitigungspflicht erhalten Sie bei uns: Tel.: 09181 470 421 veterinaeramt@landkreis-neumarkt.de |