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Tierkörperbeseitigung

Tote Tiere - Was tun?

Beschreibung

Tote Tiere müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsrecht über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Bitte wenden Sie sich für die Entsorgung an den

  • Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung
    Wasingerweg 14, 94447 Plattling,
    Tel. 09931/91720, www.zts-betriebe.de

Die Tierkörperbeseitigungen sind entgeltpflichtig.
Die aktuelle Gebührensatzung ist der oben genannten Homepage zu entnehmen.

Verstorbene Haustiere

Einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund oder Katze, dürfen auch auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht vergraben werden.

Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet.

Ansonsten kann das Tier auch bei der behandelnden Tierärztin oder beim behandelnden Tierarzt abgegeben werden.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr verstorbenes Haustier auf einen Tierfriedhof zu bringen, z.B.

  • Tierkrematorium &Tierfriedhof ANUBIS
    91207 Lauf/Pegnitz
    Telefon: 09123 / 18 35 00

Bitte erfragen Sie in diesen Fällen die jeweiligen Gebühren bei Ihrer Tierärztin, Ihrem Tierarzt oder dem Tierfriedhof.

Weitere Auskünfte zur Tierbeseitigungspflicht erhalten Sie bei uns:
Landratsamt Neumarkt - Veterinäramt
Telefon 09181 470-1421, veterinaeramt@landkreis-neumarkt.de

Vollzug der Tierkörperbeseitigung und Nebenprodukte-Verordnung VO (EG) Nr. 1774/2002;Beseitigung von Heimtieren durch Vergraben (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 16-2005) (PDF)