Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. vom 22.02.2021
zum Infektionsschutz nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Bezeichnung der zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten, auf denen eine Maskenpflicht gilt vom 22.02.2021, Az. 56-5304.7