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Beratungstage für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung

Sozialberatung des Bezirks Oberpfalz im Landratsamt Neumarkt
Fachkraft berät zum Thema Hilfen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung 

Die Kompetenzen und Erfahrungen aus den Fachstellen des Landratsamtes und des Bezirks zusammenführen, um die bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung zu leisten: Diese Aufgabe übernimmt das Beratungsangebot des Bezirks Oberpfalz.

Rechtzeitige Beratung ist entscheidend!

  • Allgemeine Informationen und Erstberatungen über alle finanziellen Leistungen in der Hilfe zur Pflege und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
  • Antragsstellung
  • Fragen zur Unterhaltspflicht

Hilfe zur Pflege

Es ist Realität, dass ältere Familienangehörige nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr alleine zuhause leben können. Wer kommt dann für die Kosten einer Heimunterbringung auf? Für die meisten Menschen kommt die Situation, dass man sich mit Fragen zur stationären oder ambulanten Pflege auseinandersetzen muss, ganz plötzlich.

Der Bezirk Oberpfalz unterstützt pflegebedürf­­tige, meist ältere Menschen, die in Heimen (stationäre Hilfen) leben. Ein Anspruch auf Sozialhilfe kann entstehen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen  nicht ausreichen, um einen vollstationären Platz im Pflegeheim selbst zu finanzieren. 
Darüber hinaus ist der Bezirk auch zuständig für Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege. Wenn für den pflegebedürftigen Menschen die Versorgung zu Hause ausreicht, soll so das Verbleiben in der häuslichen Umgebung unterstützt werden. 

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Eingliederungshilfe umfasst auf den  individuellen Bedarf abgestimmte Leistungen  vom Kleinkind bis zum Senioren: von der Frühförderung über Schulbegleitung und Hilfen in der Arbeitswelt  bis zum Wohnen im Alter. 

Finanzielle Unterstützung durch den Bezirk Oberpfalz

Der Bezirk Oberpfalz finanziert Unterstützungsleistungen, soweit die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern (z.B. Kranken- und Rentenversich­erung, Pflegekasse) erbracht wird und wenn dem behinderten Menschen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Kostenlos, neutral und bürgernah sind die Vor-Ort-Sprechstunden der Bezirkssozialverwaltung  im Landratsamt Neumarkt.

Der Bezirk will bei seinem  Angebot auch das bereits vorhandene Wissen und die Kontakte der Fachstellen für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landratsamt nutzen.

Service:

Wann?

2025

  • 14. Januar (Konferenzraum 2)
  • 28. Januar
  • 11. Februar
  • 25. Februar
  • 18. März (Konferenzraum 2)

von 10.00 bis 15.00 Uhr

Die Beratungen erfolgen  nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 0941/9100-2113 oder 0941/9100-2152 oder per E-Mail an
beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de.

Wo? 

Landratsamt Neumarkt i.d.Opf.
Nürnberger Straße 1
3.Stock, Gebäudeteil A, Zimmer Nr.: 355
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Bei den Beratungsterminen sind die Hygienevorschriften des Landratsamtes Neumarkt zu beachten!


https://www.bezirk-oberpfalz.de