Baudenkmäler -Börse-
Hinweis
| | Zum Schutz des Grundstückseigentümers vor falschen Rückschlüssen bei veralteten Kartengrundlagen und zum Schutz des Landratsamtes vor möglichen Haftungsansprüchen wird auf den Bestandsplanauszügen auf Folgendes hingewiesen: "Verwendung von Grundstücksdaten der Bayer. Vermessungsverwaltung"
- "Für die Grundstücksdaten wird keine Haftung übernommen. Dieser Auszug kann veraltete Informationen zu Grundstücks- grenzen und Gebäuden enthalten und ist daher nicht als Unterlage bei Rechtsgeschäften oder als Nachweis in Verfahren vor Behörden (z.B. Bauanfragen) geeignet.
Die Abgabe von aktuellen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist nur durch das örtliche zuständige Vermessungsamt möglich." - | |
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