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Informationen Sicherheitsprüfung (LKW und Busse)

Die Sicherheitsprüfung (SP) für LKW und Busse ist vom Prüfer im Prüfbuch zu dokumentieren. Das Prüfbuch ist uns bei jeder Anmeldung eines Fahrzeugs also auch nach einer Wiederzulassung (nach einer Abmeldung) vorzulegen.
 
Folgende Fahrzeuge unterliegen seit dem 01.12.1999 der SP zwischen den Terminen zur Hauptuntersuchung in bestimmten Zeitabständen:

LKW und Sonder-KFZ > 7,5 t bis 12 t: nach 3 1/2 Jahren ab der Erstzulassung, danach 4 1/2, 5 1/2 usw. ...
LKW und Sonder-KFZ > 12 t: nach 2 1/2 Jahren, 3 1/2
Anhänger bis 40 km/h: keine SP und kein Prüfbericht notwendig
Anhänger über 40 km/h und > 10 t: 2 1/2 Jahren, 3 1/2 usw. ...
Kraftomnibusse: nach 1 1/2 und 2 1/2 Jahren, abe dem 3. Jahr alle 3 Monate


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