Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses informiert
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, werden Sie öfter z.B. von Behörden nach dem Bodenrichtwert gefragt. Was ist der Bodenrichtwert und wie kann ich ihn für mein Grundstück erhalten?
Die gesetzliche Regelung für Bodenrichtwerte findet sich in § 196 Baugesetzbuch. Hiernach sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke zu ermitteln.
Dies bedeutet, dass der Bodenrichtwert keine amtliche Feststellung des m²-Preises eines Grundstücks sein kann. Auch werden keine besonderen positiven oder negativen Umstände wie Lage oder Belastungen besonders berücksichtigt. Der Bodenrichtwert gibt lediglich einen Richtwert für ein typisches Grundstück in einem bestimmten Bereich wieder. Diese werden alle zwei Jahre aktualisiert.
Vorhanden sind Richtwerte für baureife Wohn- und Gewerbegrundstücke ohne Erschließungskosten. Richtwerte für land- oder forstwirtschaftliche Flächen liegen nicht vor.
Diesen Richtwert für eine bestimmte Gemarkung/bestimmten Ortsbereich können Sie gebührenpflichtig bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., per e-mail über hotter.maria@landkreis-neumarkt.de, Tel.: 09181/470-195, per Fax unter 09181/470-6695 oder über das Internet bestellen.