Bevor Sie eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug durchführen (z.B. Nachrüstung eines Kat, Tieferlegung, Einbau eines Spoilers etc.), sollten Sie sich kompetent beraten lassen, welche Unterlagen (z.B. Allgemeine Betriebserlaubnis, Teilegenehmigung, Teilegutachten) Sie dazu benötigen und ob ggf. eine Abnahme des Ein- bzw. Anbaus erforderlich ist. Auch die amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV bzw. die Sachverständigen der anderen Überwachungsorganisationen (z.B. Dekra, KÜS, GTÜ, etc.) geben Ihnen gerne Auskunft. Beachten Sie unbedingt, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Versicherungsschutz erlöschen kann.
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
Zulassung auf Gewerbe / Vereine: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r Nachweis der Betriebserlaubnis
Gutachten einer Prüforganisation (Einzelbetriebserlaubnis) u n d/o d e r Teilegenehmigung, Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis u n d/o d e r - ggf. Nachweis über vorgeschriebene Einbauabnahme durch Prüforganisation u n d/o d e r - ggf. Nachweis über vorgeschriebene Einbauabnahme durch anerkannte (AU-) Werkstatt
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten (Formular)
Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)
Gebühren:
Grundgebühr: 11,40 Euro
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:
13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz – oder Folgebescheinigung) 8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht) 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw. 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel