Der Landkreis
im Herzen von Bayern
Bild mitte oben
Bild rechts oben
Login | Sitemap | Impressum | Datei-Versand (SSL) | Kontakt
Bürgerservice
Landratsamt
Organisation
Telefon-Fax-email
A - Z Stichwortsuche
Formulare
--------------------------------
Abfallwirtschaft
Verkehrswesen / Kfz-Zulassung
Kreis im Menue Mitarbeiter
Kreis im Menue News
Kreis im Menue Zulassungsvorgänge
Neuzulassung
Umschreibung
Außerbetriebsetzung
Wiederzulassung
Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
Ersatz- oder Folgebescheinigung
Wunschkennzeichen
Saisonkennzeichen
Oldtimer
Ausfuhrkennzeichen
Einfuhr EU/Ausland
Kurzzeitkennzeichen
Rotes Dauerkennzeichen
Internationale Zulassung
Verlust
Ersatzplaketten
Zuzug in den Landkreis
Änderung der Halterdaten
Änderung techn. Daten
Kreis im Menue Informationen
Kreis im Menue Nachtbus
Führerscheinstelle
Bauangelegenheiten
Personenstands- und Ausländerwesen
Kreisjugendamt
Gesundheitsamt
Naturschutz
Wasserrecht
Schülerbeförderung
Veterinäramt
--------------------------------
Anfahrt
Behördenwegweiser
-
Wirtschaft
Tourismus
Bildung/Kultur/Sport
Gesundheit & Soziales
-
Landkreis
Kreisentwicklung
Politik
-
Familieninfobörse
Heimplatzbörse
Mitfahrzentrale
Vereine
Veranstaltungen

Änderung techn. Daten

Bevor Sie eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug durchführen (z.B. Nachrüstung eines Kat, Tieferlegung, Einbau eines Spoilers etc.), sollten Sie sich kompetent beraten lassen, welche Unterlagen (z.B. Allgemeine Betriebserlaubnis, Teilegenehmigung, Teilegutachten) Sie dazu benötigen und ob ggf. eine Abnahme des Ein- bzw. Anbaus erforderlich ist. Auch die amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV bzw. die Sachverständigen der anderen Überwachungsorganisationen (z.B. Dekra, KÜS, GTÜ, etc.) geben Ihnen gerne Auskunft.
Beachten Sie unbedingt, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Versicherungsschutz erlöschen kann.


Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass 
     
  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des
    bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
      
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r
    Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
    Nachweis der Betriebserlaubnis
      
  • Gutachten einer Prüforganisation (Einzelbetriebserlaubnis) u n d/o d e r
    Teilegenehmigung, Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis u n d/o d e r
    - ggf. Nachweis über vorgeschriebene Einbauabnahme durch Prüforganisation u n d/o d e r
    - ggf. Nachweis über vorgeschriebene Einbauabnahme durch anerkannte (AU-) Werkstatt
      
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
     
  • ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
     
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten (Formular)
     
  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw.
    des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss
    (Formular)

Gebühren:

Grundgebühr: 11,40 Euro

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:

13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz – oder Folgebescheinigung)
8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht)
10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw.
0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel

 


Suche Starten
Druck Icon drucken Weiterempfehlen Icon weiterempfehlen
Icon für Seitenanfangssprung Seitenanfang