gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
Zulassung auf Gewerbe / Vereine: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei
Namensänderung
Anschriftenänderung, wenn die Anschrift in dem bisherigen Fahrzeugschein schon einmal manuell geändert wurde
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten (Formular)
Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)
Gebühren:
Grundgebühr: 10,70 Euro
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:
0,70 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I 13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz – oder Folgebescheinigung) 8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht) 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank,Leasing-Geber, usw. 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel