Der Landkreis
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Internationale Zulassung

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland bringen

 

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gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung
bei ausländischen Mitbürgern: Ausweis und Meldebescheinigung
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bei juristischen Personen:
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftsvertrag, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person lt. Vertrag
-Fahrzeugbrief / ZB II
-Fahrzeugschein / ZB I
-das bzw. die amtlichen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
-Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
Gültige Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung
Eventuelle Fahrzeugvorführung (je nach Einzelfall, damit die Fahrzeugidentifiktaions-Nummer überprüft werden kann)
-Vollmacht für Beauftragten, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
Gebühr:     34,50 € (je nach Aufwand auch mehr)

 


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