Das Kennzeichen darf nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur Verwendung bei Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben werden.
Wichtig: Da vor der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens zuerst der Sachverhalt und die tatsächliche Notwendigkeit überprüft werden müssen, ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie vor der Antragstellung bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
Zulassung auf Gewerbe / Vereine: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
schriftlicher Zulassungsantrag
Versicherungsbestätigung für Rotes Dauerkennzeichen (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
Führungszeugnis (Behördenauskunft): muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden
Verkehrszentralregisterauszug: fordert die Zulassungsbehörde für Sie an
Gewerbezentralregisterauszug: fordert die Zulassungsbehörde für Sie an
ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Formular)