gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
Zulassung auf Gewerbe / Vereine: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r Nachweis der Betriebserlaubnis
Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein) -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
ggf. bisherige Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug mit dem bisherigen Kennzeichen wieder zugelassen werden soll.)
ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Formular)
Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft o d e r Einheitswertbescheid
Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)
Gebühren:
Grundgebühr: 11,40 Euro
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:
13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz – oder Folgebescheinigung) bei Kennzeichenwechsel/Namensänderung 8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht) 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw. 10,20 Euro Änderung der Fahrzeugtechnik 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel 5,00 Euro Feinstaubplakette