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Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass

  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r
    Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
    Nachweis der Betriebserlaubnis

  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
    -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)

  • ggf. bisherige Kennzeichenschilder (Soweit das Fahrzeug mit dem bisherigen Kennzeichen
    wieder zugelassen werden soll.)

  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Formular)

  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft
    Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft o d e r
    Einheitswertbescheid

  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)

 


Gebühren:

Grundgebühr: 11,40 Euro

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:

13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz – oder Folgebescheinigung)
bei Kennzeichenwechsel/Namensänderung
8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht)
10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw.
10,20 Euro Änderung der Fahrzeugtechnik
0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel
5,00 Euro Feinstaubplakette

 


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