Außerbetriebsetzung
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Erforderliche Unterlagen: - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
Nachweis der Betriebserlaubnis - Kennzeichenschilder
- ggf. Erklärung zur Reservierung des Kennzeichens (Formular)
- ggf. Verwertungsnachweis
Gebühren:
Grundgebühr: Abmeldung bei der kennzeichenführenden Behörde: 5,60 Euro Abmeldung von auswärtigen Fahrzeugen: 10,70 Euro
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren: 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw. 5,10 Euro Entgegennahme Verwertungsnachweis bei der Abmeldung 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel 10,20 Euro Entgegennahme Verwertungsnachweis für ein bereits außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
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