Sperrmüll wird bis zu viermal jährlich auf Abruf abgeholt. Dazu füllen Sie bitte eine sog. Sperrmüllkarte aus u. schicken sie an das für Sie zuständige Abfuhrunternehmen. Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Stadt- u. Gemeindeverw., im Landratsamt und bei allen Banken u. Sparkassen. Auf der Karte geben Sie bitte an, welche sperrigen Güter abgeholt werden sollen. Komplette Wohnungs- u. Haushaltsauflösungen können über die Sperrmüllabfuhr nicht abgewickelt werden. Auch Gegenstände wie Garagentore, Gartenzäune, Gartenhäuser, Kleintierställe, Palisadenhölzer und Ähnliches sind von der Sperrmüllabholung ausgeschlossen. Die sperrigen Abfälle (nur brennbare Abfälle, die zu groß für die Mülltonne sind), müssen am Abholtag ab 06.00 Uhr bereitgestellt werden. Abfälle, die in die Restmülltonne gehören, wie z. B. mit Restmüll gefüllte Plastiktüten u. Kartons "Kleinkram", "blaue Säcke mit Tapetenresten" werden ebenfalls nicht mitgenommen. Den genauen Abholtermin erhalten Sie dann per Postkarte direkt vom Abfuhrunternehmer mitgeteilt. Eine Möglichkeit, Sperrmüll direkt abzugeben, besteht an der Müllumladestation des ZMS Hans-Dehn-Straße 31 92318 Neumarkt gegen Gebühr. Die Müllumladestation ist von Montag bis Freitag von 08.15 - 12.00 Uhr und von 12.45 - 16.00 Uhr geöffnet.
Hier finden Sie die für Ihren Bereich zuständigen Abfuhrunternehmen und die jeweiligen Anmeldestichtage.
Elektrogeräte sind kein Sperrmüll ! Staubsauger, Radios, Plattenspieler, Video- und Kassettenrekorder, Verstärker, Boxen, Drucker, Tastaturen, Monitore von Computern, Fernsehgeräte etc. müssen zu den Wertstoffhöfen oder zu einer Annahmestelle der Christlichen ArbeiterHilfe CAH gebracht werden.