Der verbleibende Hausmüll, der nicht wiederverwertet werden kann, wird 14-tägig mit der Restmülltonne abgefahren (zugelassene Gefäße* sind 60l, 120l und 240l Tonnen und für Großanfallstellen 1.100l Container).
Es sollte für jeden Haushalt ausreichend Restmüllvolumen vorhanden sein (5 Liter je Person und Woche). Jeder Haushalt muß an die Restmüllabfuhr angeschlossen sein. Dies kann mit einer eigenen Mülltonne oder unter bestimmten strengen Voraussetzungen auf Antrag im Rahmen einer sog. gemeinsamen Nutzung einer Mülltonne erfolgen.
Für den Anschluß an die Abfallbeseitigung ist grundsätzlich der Grundstücks-/ bzw.Hauseigentümer verantwortlich. Selbstverständlich können sich auch die Mieter, in Absprache mit dem Eigentümer, die Gefäße selbst beschaffen. Die erforderlichen Restmüllmarken erhalten Sie jeweils zu Beginn des Jahres bei Ihrer Bank/Sparkasse (Ganzjahresmarke).
Bei Neuzuzug in den Landkreis erhalten Sie für das laufende Jahr eine Restmüllmarke zu ermäßigten Gebühren im Landratsamt.
Sollten Sie während des Jahres aus dem Landkreis wegziehen, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung der Gebühren. Dafür benötigen wir die abgekratzten Müllmarken von der Restmülltonne und der Papiertonne sowie den Quittungsabschnitt der Müllmarken. Die von den Tonnen entfernten Markenreste und den Quittungsabschnitt senden Sie bitte an das
Landratsamt Sachgebiet Abfallwirtschaft Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bitte geben Sie uns Kontonummer und Bankverbindung an, damit wir die Erstattung an Sie vornehmen können. Sie erleichtern uns die Arbeit, indem Sie Ihre Anmelde- bzw. Abmeldebestätigung Ihrer Wohnortgemeinde mit vorlegen.
Näheres hierzu können Sie im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-239, -334 erfahren.
* alte 50 Liter Mülltonnen werden bis auf weiteres noch entleert