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Elektro-/Elektronikschrott

Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Elektronikschrott ab 24. März 2006.

Ab 24. März 2006 sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Verwertung der Altgeräte verantwortlich.
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist weiterhin für die Erfassung der Geräte zuständig. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Geräte getrennt halten und separat abgeben. Dieses Angebot ist für sämtliche Geräte aus Privathaushalten und für gewerbliche Endnutzer (haushaltstypische Geräte in haushaltsüblicher Menge) kostenlos!
Neben Großgeräten wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Elektroherde können auch alle Kleingeräte aus dem Haushalt abgegeben werden.
 
Neu: Auch Kühlgeräte werden kostenlos angenommen!

Auf keinen Fall dürfen Elektronikschrott oder Elektrogeräte über die Restmülltonnen entsorgt werden!
Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.

Wo können Sie Ihre Geräte abgeben?
· 
Bei den Wertstoffhöfen, die bisher schon Elektroaltgeräte angenommen haben.
·  Bei den Übergabestellen der Christlichen Arbeiter Hilfe CAH in Neumarkt und Dietfurt 


CAH-Werkstätte Neumarkt 
Goldschmidtstraße 54 
Info: 09181/ 4635-0

CAH-Werkstätte Dietfurt
Industriestraße 51, 92345 Dietfurt a.d.Altmühl
Info: 09181/ 4635-0


Abholservice der CAH!

Wenn Sie Ihre alten Elektrogeräte nicht selbst zum Wertstoffhof oder zur Übergabestelle bringen können, bietet Ihnen die CAH einen Abholservice an.
Für einen Unkostenbeitrag von 10 € pro Gerät wird das Altgerät bei Ihnen abgeholt.
Bereitstellung der Geräte dort, wo Ihre Restmülltonne zur Entleerung bereitgestellt wird.
Unter der Rufnummer 09181/4635-0 können Sie Ihre Altgeräte zur Abholung anmelden.

Gewerbliche Endnutzer und Händler, die im Auftrag ihrer Kunden Geräte anliefern, müssen die Anlieferung mit dem Landratsamt oder einer Übergabestelle der CAH abstimmen! Ein Herkunftsnachweis ist zu führen.

Hier sehen Sie, welche Produkte ab 24. März 2006 unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen:

Gerätegruppe (Beispiele) Abgabemöglichkeit
Gruppe 1
Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte:

wie Elektroherd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowelle, elektr. Heizlüfter, elektr. Ventilatoren, Elektroradiatoren, Getränkeautomaten ...
Selbstanlieferung an 

·    Wertstoffhöfe,
·   Übergabestelle der CAH
oder:
Abholung durch Christliche Arbeiter Hilfe CAH
Gruppe 2
Kühlgeräte:

wie z.B. Kühl- und Gefrierschränke,
Gefriertruhen ...

Selbstanlieferung an 

·    Wertstoffhöfe,
·   Übergabestelle der CAH
oder:
Abholung durch Christliche Arbeiter Hilfe CAH

Gruppe 3
Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik:

wie Computer, Drucker, Fernseher, Handy, Telefon, Radio,
CD-Player, Videorecorder, DVD-Player, DVD-Recorder, Plattenspieler, Lautsprecherboxen, Taschenrechner ...

Selbstanlieferung an 

·    Wertstoffhöfe,
·   Übergabestelle der CAH
oder:
Abholung durch Christliche Arbeiter Hilfe CAH

Gruppe 5
Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektr. Werkzeuge,
Spielzeuge,
Sport- u. Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs-
u. Kontrollinstrumente:

wie z.B. Bügeleisen, Haartrockner, Kaffeemaschine, Rasierapparat,
Staubsauger, Toaster, Wecker, Nähmaschine, Leuchten, Bohrmaschine,
elektr. Rasenmäher, elektr. Eisenbahn, Videospiele, Dialysegerät,
med. Analysegeräte, Rauchmelder,
Heizregler, Thermostate ...

Selbstanlieferung an 

·    Wertstoffhöfe,
·   Übergabestelle der CAH
oder:
Abholung durch Christliche Arbeiter Hilfe CAH

Gruppe 4
Gasentladungslampen:
Neonröhren (Leuchtstoffröhren) und Energiesparlampen ...

Abgabe nur auf dem
Wertstoffhof Blomenhof, bei
einer Annahmestelle der CAH
und bei den Problemmüllsammlungen


Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Abfallwirtschaft, Infotelefon: 09181/470-209

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