Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins
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Seit 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig. Niemand muss aufgrund der Neuregelungen seinen alten Führerschein in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Der alte Führerschein gilt also weiterhin. Wer den neuen, scheckkartengroßen EU-Führerschein haben will, kann ihn aber freiwillig gegen den alten eintauschen. Alle Kraftfahrzeuge, die Sie mit dem bisherigen Führerschein fahren dürfen, können Sie auch nach dem Umtausch mit dem neuen Führerschein fahren (Besitzstandswahrung)!
Erforderliche Unterlagen: | - | Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | | - | gültiger Personalausweis oder Reisepaß | | - | 1 biometrisches Lichtbild | | - | alter Führerschein | | | |
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