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Klasse 2 rechtzeitig verlängern (50. Geburtstag!)

LKW-Fahrer, die Inhaber einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse 2 sind, müssen die Fahrerlaubnis  rechtzeitig vor dem 50. Geburtstag verlängern.

Inhaber von Führerscheinen der Klasse 2, die im Verlauf des Jahres 50 Jahre alt werden, müssen ihre Fahrerlaubnis noch vor dem 50. Geburtstag verlängern lassen und diese in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Sie sollten dies rechtzeitig beantragen (nach Möglichkeit zwei bis drei Monate) vor dem jeweiligen 50. Geburtstag.
LKW-Fahrer der Klasse 3 müssen ebenfalls ab dem 50. Geburtstag den in die KLasse CE fallenden Berechtigungsteil ihrer Fahrerlaubnis verlängern lassen, wenn diese
  • dreiachsige Züge mit mehr als 12.000 kg Gesamtmasse bestehend aus einem Zugfahrzeug mit mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg Gesamtmasse (=Zugfahrzeug der Klasse C!) und einem einachsigen Anhänger,

  • Züge mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse der Züge mehr als 12.000 kg betragen kann,

  • dreiachsige Züge aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt,

führen.

Weitere Auskünfte und sämtliche benötigte Vordrucke erhalten Sie beim
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: 09181/470-182, Fax.: 09181/470-6682,
email: werner.klaus@landkreis-neumarkt.de

Zur Antragstellung müssen Sie den vorhandenen Führerschein, ihren Personalausweis und ein Passbild bereit halten.


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