Der Landkreis
im Herzen von Bayern
Bild mitte oben
Bild rechts oben
Login | Sitemap | Impressum | Datei-Versand (SSL) | Kontakt
Bürgerservice
Landratsamt
Organisation
Telefon-Fax-email
A - Z Stichwortsuche
Formulare
--------------------------------
Abfallwirtschaft
Verkehrswesen / Kfz-Zulassung
Führerscheinstelle
Bauangelegenheiten
Personenstands- und Ausländerwesen
Kreis im Menue Informativ
Visumspflichtige Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland
Informationen zur Eheschließung im Ausland
Scheinehe - Eine Ehe mit Risiko
Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise und Berufsabschlüsse
Verwendung deutscher Urkunden im Ausland; Beglaubigung, Apostille
Ausländerrecht - Themen
Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Kreis im Menue Merkblätter/Anträge Download
Kreis im Menue Links
Kreis im Menue News
Kreisjugendamt
Gesundheitsamt
Naturschutz
Wasserrecht
Schülerbeförderung
Veterinäramt
--------------------------------
Anfahrt
Behördenwegweiser
-
Wirtschaft
Tourismus
Bildung/Kultur/Sport
Gesundheit & Soziales
-
Landkreis
Kreisentwicklung
Politik
-
Familieninfobörse
Heimplatzbörse
Mitfahrzentrale
Vereine
Veranstaltungen

Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum 01.09.2011

Allgemeine Information
Ab dem 01.09.2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten und Ausweisersatzdokumente werden ab diesem Tag nicht mehr wie bisher als Klebeetikett oder in Papierform, sondern als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erstellt. Der eAT besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem unter anderem auch biometrische Merkmale des Inhabers (Lichtbild und ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke) gespeichert sind.

Nähere Informationen dazu finden Sie
in Kurzform 

und ausführlich und in verschiedenen Sprachen


Auswirkungen auf Antragstellung und Verfahren
Der eAT wird zwar bei der Ausländerbehörde beantragt. Die Ausländerbehörde muss den eAT jedoch bei der Bundesdruckerei in Berlin herstellen lassen, bevor er dann von der Ausländerbehörde ausgehändigt werden kann. Zwischen Antragstellung und Aushändigung des eAT muss daher in jedem Fall mit einer mehrwöchigen Wartezeit gerechnet werden.
Bitte beachten Sie daher:

  •  Die Antragstellung zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sollte ab 01.09.2011 unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels oder des Passes (Empfehlung 6 Wochen vorher) gestellt werden.

  • Auf den eAT werden biometrische Daten gespeichert, die bei der Antragstellung zu erfassen sind. Jeder Antragsteller ab 6 Jahren muss daher ab 01.09.2011 zur Abgabe von Fingerabdrücken persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte planen Sie daher bei Ihrer Vorsprache auch längere Bearbeitungs- und Wartezeiten ein!

  • Der Übertrag eines Aufenthaltstitels vom alten in einen neuen Pass ist nicht mehr möglich. Hier ist ab 01.09.2011 ein Antragsverfahren wie bei einer Erteilung oder Verlängerung notwendig.

  • Im Gegensatz zu den bisherigen Aufenthaltstiteln enthält der eAT auch die Wohnanschrift. Jede Anschriftenänderung muss daher auch im eAT geändert werden (persönliche Vorsprache nötig).


Hinweis
Eine Umschreibung noch gültiger Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich!
Die bisher als Klebetikett in den Reisepässen enthaltenen Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zu dem darin enthaltenen Gültigkeitsdatum, längstens jedoch bis zum 31.08.2021.

 


Suche Starten
Druck Icon drucken Weiterempfehlen Icon weiterempfehlen
Icon für Seitenanfangssprung Seitenanfang