Neue Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II als Ersatz- oder FolgebescheinigungIhre Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II ist unleserlich, zerrissen, oder hat keinen Platz mehr für einen HU-Stempel. Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass
- Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug, Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r
Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
Nachweis der Betriebserlaubnis
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
-ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten (Formular)
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)
Gebühren:
Grundgebühr: 10,90 Euro Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:
13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II 8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht) 10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw. 0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel
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