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Neue Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II als Ersatz- oder Folgebescheinigung

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II ist unleserlich, zerrissen, oder hat keinen Platz mehr für einen HU-Stempel.


Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass

  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) o d e r
    Abmeldebescheinigung (Soweit das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde.)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) o d e r
    Nachweis der Betriebserlaubnis

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
    -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)

  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten (Formular)

  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)


Gebühren:

Grundgebühr: 10,90 Euro

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:

13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht)
10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw.
0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel

 

 


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