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Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs

(z.B. Fahrzeug wurde bisher ohne Zulassung auf Firmengelände genutzt)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift o d e r Reisepass

  • Zulassung auf Gewerbe / Vereine:
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug,
    Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief (soweit vorhanden) u n d / o d e r
    Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Papier (Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung) o d e r
    Datenbestätigung des Herstellers (Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung) o d e r
    Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis

  • Soweit die Zulassungsbescheinigung Teil II/Herstellerbrief nicht vorhanden ist:
    • Bestätigung des Herstellers/Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug ohne Erstzulassung handelt und dass für dieses Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag, Rechnung

  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll, Stempel im Fahrzeugschein)
    -ggf. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfprotokoll)

  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, Ausweis des Beauftragten u n d
    Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Formular)

  • Beantragung einer Steuerbefreiung, z.B. für Land- und Forstwirtschaft
    Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft o d e r
    Einheitswertbescheid

  • Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Beschluss (Formular)

 

Gebühren:

Grundgebühr: 26,30 Euro

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Gebühren:

13,80 Euro Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz – oder Folgebescheinigung)
8,70 Euro Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (nach EU-Recht)
10,20 Euro Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank, Leasing-Geber, usw.
2,60 Euro Vorwegreservierung eines Wunschkennzeichens
10,20 Euro Zuteilung eines Wunschkennzeichens
15,30 Euro Erfassung der Fahrzeugtechnik
10,20 Euro Änderung der Fahrzeugtechnik
25,00 Euro Ausnahme von FZV / StVZO
0,30 Euro je Dokumentenklebesiegel
5,00 Euro Feinstaubplakette

 


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