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Fahrtkostenrückerstattung - Abgabetermin

Schüler der Klassen 11 bis 13 von öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 sowie Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen haben einen Erstattungsanspruch auf Fahrtkosten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, soweit die Gesamtkosten der Beförderung die Familienbelastungsgrenze von 395,00 € je Schuljahr übersteigen.

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Fahrkarten; der Antrag ist bis

spätestens 31. Oktober
für das vorangegangene Schuljahr

zu stellen (z.B. für Schuljahr 2009/2010 ist letzter Abgabetermin 31.10.2010).

Pkw-Erstattungen müssen vorher vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. genehmigt worden sein. Der Antragsteller erhält diese Genehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen.


Es kann nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet werden. Falls ein Verkehrsunternehmen Schülerfahrkarten, Streifenkarten u. ä. gewährt, sind diese unbedingt zu lösen.

Eltern bzw. volljährige Schüler müssen Sie selbst bei Ihrem Verkehrsunternehmen über die günstigste Verbindung bzw. den günstigsten Tarif erkundigen.


Keine Kostenerstattung erfolgt bei Schuleinschreibungstag, Prüfungstagen, Zeugnisausgaben, Abschlussfeiern und Lehrgängen für die Prüfung.

Keine Kostenerstattung erfolgt bei Berufsschülern, die überbetriebl. Ausbildung oder Lehrgänge besuchen.

 


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