Hauskläranlagen / KleinkläranlagenDie aktuellen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. Nr. 9 des Jahres 2010. (klicken zum Download). Aus der Bekanntmachung über die Erschließung von Einzelbauvorhaben durch Kleinkläranlagen im genannten Amtsblatt können Sie ersehen, ob ein Anwesen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. an eine zentrale Kläranlage anzuschließen ist oder noch angeschlossen werden soll oder ob das Abwasser des Anwesens dauerhaft über eine Kleinkläranlage zu entsorgen ist. Im Fall dauerhafter Kleinkläranlagen ist neben einer mechanischen auch eine biologische Reinigungsstufe erforderlich. Wenn das gereinigte Abwasser versickert werden soll, ist ein Nachweis der Sickerfähigkeit des Untergrundes nötig und es sind evtl. (je nach örtlichen Gegebenheiten, insbesondere bei Lage im Karst) weitergehende Anforderungen an die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage zu stellen. Die Einzelheiten sowie weitere Besonderheiten (z. B. bei Lage im Wasserschutzgebiet etc. oder Entsorgung des Abwassers über den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb) entnehmen Sie bitte dem oben angegebenen Amtsblatt. Allgemeine Informationen zu Kleinkläranlagen erhalten Sie auf folgender Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit: www.rzkka.bayern.de. Hier finden Sie alles zur staatlichen Förderung der Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen. Außerdem gibt es z. B. Hinweise für Kleinkläranlagen bei Ferienhäusern. Auch eine Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum sachgemäßen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen kann heruntergeladen werden. Sowohl für das Förderverfahren als auch für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren besonders wichtig ist der private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW). Mittels eines Links ("Liste der PSW") gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt mit der aktuellen Liste der PSW mit Tätigkeitsgebiet "Kleinkläranlagen" (geordnet nach Regierungsbezirken). Ansprechpartner: Simbeck Rosalia Tel.: 09181/470-275 Fax: 09181/470-6775 email: simbeck.rosalia@landkreis-neumarkt.de
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